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Netzdurchleitung

Als Netzdurchleitung versteht man bisher die Belieferung eines Stromkunden durch einen Stromlieferanten über ein fremdes Stromnetz. Dabei differenziert sich der Strompreis für den Kunden in den eigentlichen Energieanteil und die Kosten der Netzdurchleitung. Die Netznutzungsentgelte für die Netzdurchleitung bzw. Netznutzung unterliegen dabei einer Preisregelung oder Preisaufsicht durch eine dafür eingesetzte Stelle (z.B. Behörde, Regulator, Kartellgericht).

Die Netzdurchleitung ist dabei etwas Fiktives. Das heißt, dass nicht der verbrauchte Strom durch den Anbieter durch das Netz geschleust wird. Es findet vielmehr eine Verrechnung unter den Anbietern und Netzbetreibern statt.

Die Möglichkeit zur Netzdurchleitung wurde durch den Erlass der Richtlinie 96/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt vom 19. Dezember 1996 und deren Umsetzung in deutsches Recht geschaffen. Die rechtlichen wie organisatorischen Maßnahmen für die Umsetzung dieser Rechtslage bei den Energieversorgern wird auch als Unbundling bezeichnet.

 

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Netzdurchleitung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar, dort kann man den Artikel bearbeiten.