Kameralistik
Kameralistik (von lateinisch: camera, hier etwa „fürstliche Schatztruhe“), auch kameralistische Buchführung oder Kameralbuchhaltung, ist ein Verfahren der Buchführung. Im Gegensatz zur Doppik, also der doppelten Buchführung, werden von der heute praktizierten Kameralistik (Ausnahme: württembergische Geldverbundrechnung) kassenwirksame Einnahmen (Einzahlungen) und Ausgaben (Auszahlungen) betrachtet, jedoch nicht die Einnahmen und Ausgaben im betriebswirtschaftlichen Sinne und auch nicht Erträge und Aufwendungen. Des Weiteren werden in der Kameralistik stets Planrechnungen auf der Basis von Prognosen praktiziert (Soll/Ist): Haushaltsplan (1 oder 2 Jahre) und Mittelfristige Finanzplanung (5 Jahre). Schließlich liefert die Kameralistik die Daten für die Finanzwissenschaft.
Der Vergleich der zumeist praktizierten Kameralistik mit der praktizierten Doppik lässt die Kameralistik als unzulängliches Rechnungswesen erscheinen. Vergleicht man die Theorie der Kameralistik mit der Theorie der Doppik, wird deutlich, dass der Gegensatz von Doppik und Kameralistik – zwei formale Systeme – nur ein Scheinwiderspruch ist. Sowohl im Rahmen der Kameralistik als auch im Rahmen der Doppik lassen sich alle Vorgänge (einschließlich Vermögensveränderungen) abbilden. Allerdings können beide Systeme von Politik und Verwaltung (z. B. durch Sonderregelungen bezüglich der Erfassung bestimmter Schulden) aber auch in der privaten Wirtschaft (vgl. z. B. Zweckgesellschaften zur Auslagerung von Schulden bzw. für Sale-Lease-Back) missbraucht werden.
Die International Federation of Accountants (IFAC) unterscheidet zwischen zwei Arten der staatlichen Rechnungslegung (International Public Sector Accounting Standards; IPSAS): „Financial Reporting Under the Cash Basis of Accounting“ (Einzahlungs-Auszahlungsrechnung) und „Financial Reporting Under the Accrual Basis of Accounting“ (Aufwands- und Ertragsrechnung) und gibt entsprechend verschiedene Standards heraus. Beide Rechnungen können sowohl mittels Doppik als auch mittels Kameralistik durchgeführt werden.
Im weiteren Sinn versteht man unter Kameralistik die so genannte Kameralwissenschaft, das heißt die Wissenschaft von der staatlichen Verwaltung und Volkswirtschaftspolitik, wie sie in Deutschland bis ins 20. Jahrhundert gepflegt wurde.
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