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Energiewirtschaft

Der Begriff Energiewirtschaft umschreibt alle Einrichtungen und Handlungen von Menschen und Institutionen mit dem Ziel, die Versorgung von Privat-Haushalten und Betrieben aller Art mit Energieträgern wie Stadtgas oder Erdgas, flüssigen Kraftstoffen oder elektrischem Strom sicherzustellen.

Er umfasst u. a. die Themenbereiche Energiequelle, Energiegewinnung, Energiespeicherung, Energietransport, Energiehandel, Vertrieb und Abrechnung von Energie, sowie die Versorgungssicherheit.

Träger der Energiewirtschaft sind vorrangig die Erdölindustrie sowie die Elektrizitätsversorgung, Gaswirtschaft und Fernwärmewirtschaft. Seit einigen Jahren werden im Rahmen der staatlichen Förderung einer Energiewirtschaft auf Basis erneuerbarer Energien private Haushalte beteiligt (Erneuerbare-Energien-Gesetz).

 

Allgemein

Von Energiewirtschaft im engeren Sinne kann man seit der Spätphase der industriellen Revolution sprechen. Mit Aufkommen der Nutzung von Elektrizität und Gas wurde der Aufbau einer Versorgungsstruktur notwendig. Sie war zunächst lokal und zentralistisch organisiert. Es bildeten sich die hierfür typischen natürlichen Monopole heraus. Dies machte eine staatliche Regulierung erforderlich, um einen preislichen Machtmissbrauch seitens der Energieversorgungsunternehmen zu verhindern. Inzwischen zieht sich die staatliche Kontrolle zunehmend auf den netzgebundenen Bereich der Energiewirtschaft zurück, da sich die Energieerzeugung auf eine polypole Anbieterstruktur hin entwickelt. In Deutschland unterliegen die Endverbrauchertarife für Strom und Gas bis Mitte 2007 den zuständigen Behörden der Bundesländer. Die Bundesnetzagentur wird künftig nur noch die Durchleitungsgebühren prüfen.

 

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Energiewirtschaft aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar, dort kann man den Artikel bearbeiten.