Deutsche Energiewirtschaft
Die Deutsche Energiewirtschaft hat viele Parallelen zur Energiewirtschaft in anderen europäischen Ländern. Es folgt eine Beschreibung der Geschichte, des Energiemarktes, der Energiegewinnung, des Energiehandels und des Energietransportes sowie der Verbände in Deutschland.
Geschichte
In Deutschland bildete sich eine staatlich kontrollierte Struktur regionaler Monopole mit definierten und staatlich garantierten Demarkationslinien auf nationaler Ebene einerseits und auf der Ebene der kommunalen Energieversorgungsunternehmen (EVU, Stadtwerke) andererseits heraus. Hierbei spielte das von den Nationalsozialisten zur Vorbereitung auf die Kriegswirtschaft 1935 auf den Weg gebrachte Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eine zentrale Rolle. Den Kommunen obliegt die Sicherstellung der Energieversorgung im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge, die mit den Grundgesetzen in der Bundesrepublik Verfassungsrang erhielt.
Während in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) die Ebene der kommunalen Versorgungsstrukturen weitestgehend mit der zentralistischen landesweiten Versorgungsstruktur gleichgeschaltet wurde, behielt die Bundesrepublik die horizontal zweigeteilte Struktur und im Wesentlichen auch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) von 1935 bei. Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland wurde in den neu entstandenen Bundesländern die kommunale Versorgungsstruktur restituiert.
In den 1970er und 1980er Jahren kam es in Deutschland zu z. T. erbitterten Auseinandersetzungen um die Nutzung der Kernenergie. In der Anti-AKW-Bewegung hatte die Partei der Grünen eine ihrer stärksten Wurzeln. Die Rot-Grüne Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder vereinbarte im Rahmen von Energiekonsens-Gesprächen mit den deutschen Betreibern von Kernkraftwerken den Atomausstieg.
Mit der Novelle des EnWG im Jahr 1998 wurde der Weg der schrittweisen Liberalisierung der Energiewirtschaft begonnen. Sie wurde durch eine entsprechende Richtlinie der Europäischen Union von 1996 notwendig. Mit dem Zweiten Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechtes ist eine weitere Novelle verabschiedet worden. Sie ist am 13. Juli 2005 in Kraft getreten.
2005 konnte Deutschland die höchste Gesamtbilanz zwischen Stromexport und -import seit der Wiedervereinigung verzeichnen (Stand: April 2006). Der Exportüberschuss belief sich auf 8,5 Mrd. kWh. Im Jahr 2004 belief sich der Exportüberschuss auf 7,3 Mrd. kWh[2].
2007 steht im Zeichen der Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE) mit welcher die Bundesnetzagentur sowohl Kostensenkungen in der Energiewirtschaft anstrebt wie auch den diskriminierungsfreien Marktzugang weiter ausbauen will für Fremdlieferanten.
Verbände
In Deutschland gibt es zahlreiche Energiewirtschafts-Verbände, nachfolgend eine Auswahl:
- Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)
- Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches (DVGW)
- Bundesverband Neuer Energieanbieter (bne)
- Verband kommunaler Unternehmen (VKU)
- Europäischer Verband der unabhängigen Strom- und Gasverteilerunternehmen (GEODE)
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft entstand im Jahr 2007 aus dem Zusammenschluß der Verbände Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW), Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW), Verband der Netzbetreiber (VDN) und dem Verband der Verbundunternehmen und Regionalen Energieversorger in Deutschland (VRE).
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